Muss "Deutscher Honig" (oder ein anderes Land) auf dem Etikett stehen?

Veröffentlicht in Fragen & Antworten

Die Angabe des Herkunftslandes ist gesetzlich vorgeschrieben.
Entweder "Deutscher Honig" oder "Herkunftsland: Deutschland" bzw. "Herkunft: Deutschland". Entsprechend natürlich andere Länder, falls der Honig importiert wurde (z. B. aus Spanien, Italien, Frankreich usw.).
Bisher häufig genutzte Formulierungen, wie z. B. Herkunft: EU bzw. Europa wird derzeit intensiv diskutiert. Es gibt bereits europäische Länder, in denen das Herkunftsland klar angegeben werden muss (Deutschland gehört noch nicht dazu). Es gibt aber bereits Kontrolleure, die auf der expliziten Nennung des Landes bestehen.

Eine regionale Angabe, wie z. B. "Bayerischer Blütenhonig" oder "Kirschblütenhonig aus dem Alten Land", die Imkeranschrift mit PLZ oder die DE-ÖKO-Nr. und z. B. Deutsche Landwirtschaft zum EU-Bio-Logo sind nicht ausreichend.

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