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Welche Schriftgrößen für Gewichtsangabe und Texte müssen berücksichtigt werden?

Für die Ziffern der Gewichtsangabe (Füllmenge bzw. Inhalt) sind folgende Mindestgrößen vorgeschrieben:
250g, 500g, 1000g Gläser: 4mm
125g Gläser: 3mm
30g, 50g Gläser: 2mm
Details siehe Fertigverpackungsverordnung (§ 20):
www.gesetze-im-internet.de/fertigpackv_1981

Der Text zu den Ziffern der Gewichtsangabe (Inhalt, Füllmenge, Nettofüllmenge) und g (oder G) für Gramm kann kleiner geschrieben werden (mindestens 1,2mm Höhe, gemessen an einem kleinen "x").
Der Text ist erforderlich, um klarzustellen, dass sich die Gewichtsangabe auf das Produkt bezieht, und nicht auf Glas inkl. Produkt.
Zur alternativen Nutzung des EWG-Zeichens "e" siehe dort in den detaillierte Informationen, sowie im Eichgesetz.

Alle anderen Texte, die gesetzlich vorgeschrieben sind, müssen die Mindesthöhe von 1,2mm haben, gemessen an dem kleinen "x".

Grundsätzlich gilt:
Da Schriften unterschiedlich groß/hoch sind, kann für die Mindestgrößen keine Punktgröße (pt) vorgegeben werden. Standard-Umrechnungstabellen im Internet sind nicht geeignet!
Manche Schriften haben sog. Unterlängen, z. B. die "5" im Vergleich zur "0" oder "2". Diese Unterlängen zählen nicht - für die Mindestschriftgröße idealerweise an der "0" orientieren. Bei Schriften mit Outline oder Schatten werden diese gelegentlich mitgerechnet - ob sie ggf. von Kontrolleuren akzeptiert werden, ist unterschiedlich.

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